Bis zu CHF 15'000 kantonale Zusatzförderung für Batteriespeicher, attraktive Einmalvergütung und 100% Steuerabzug. Der Kanton Zürich macht Solarenergie so lohnend wie nie zuvor.
Der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz ist auch Vorreiter bei der Solarenergie.
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Sonnenstunden/Jahr
Durchschnittliche Sonneneinstrahlung im Kanton Zürich - ideal für Photovoltaik.
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MWp installierte Leistung
Der Kanton Zürich gehört mit über 820 MWp installierter PV-Leistung zu den führenden Kantonen.
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PV-Anlagen im Kanton
Bereits über 42'000 Solaranlagen wurden im Kanton Zürich realisiert - Tendenz stark steigend.
Förderung 2026
Solarförderung im Kanton Zürich
Profitieren Sie von der attraktiven Kombination aus Bundesförderung, kantonaler Zusatzförderung und Steuervorteilen.
Einmalvergütung (EIV)
CHF 350 + CHF 320/kWp
Die Einmalvergütung des Bundes setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von CHF 350 und einem Leistungsbeitrag von CHF 320 pro kWp. Für eine typische 10-kWp-Anlage ergibt das CHF 3'550. Die Auszahlung erfolgt nach Anmeldung bei Pronovo.
Ab 2 kWp Mindestleistung
Anmeldung über Pronovo AG
Auszahlung ca. 6-12 Monate nach Inbetriebnahme
Kantonale Batterie-Förderung
CHF 500/kWp (max. CHF 15'000)
Der Kanton Zürich fördert gezielt Batteriespeicher mit CHF 500 pro kWp Speicherkapazität. Bei einem typischen 10-kWh-Speicher erhalten Sie CHF 5'000 Zusatzförderung. Maximal werden CHF 15'000 pro Anlage ausbezahlt.
Gilt für neue Batteriespeicher ab 2 kWh
Kombination mit EIV möglich
Antrag über Energiefachstelle Kanton Zürich
Steuerabzug (100%)
100% der Investitionskosten absetzbar
Im Kanton Zürich können Sie 100% der Investitionskosten für Ihre Solaranlage von den Steuern abziehen. Bei einer Investition von CHF 25'000 und einem Grenzsteuersatz von 30% sparen Sie effektiv CHF 7'500 an Steuern.
Gilt für Liegenschaftsunterhalt (energetische Sanierung)
Verteilung auf bis zu 3 Steuerperioden möglich
Auch für Batteriespeicher und Wechselrichter
Pronovo Registrierung
Schritt-für-Schritt
Die Anmeldung bei Pronovo AG ist Voraussetzung für den Erhalt der Einmalvergütung. Ihr Installateur übernimmt in der Regel die Anmeldung. Nach Inbetriebnahme wird die HKN (Herkunftsnachweis) erstellt und die Vergütung angestossen.
1. Anmeldung vor oder nach Installation
2. Beglaubigung durch Netzbetreiber (EKZ/ewz)
3. Auszahlung nach Prüfung durch Pronovo
Gesamtförderung nach Anlagengrösse
Kombination aus Einmalvergütung, kantonaler Förderung und Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 30%)
Anlagengrösse
Investition ca.
EIV (Bund)
Batterie (Kt. ZH)
Steuerersparnis
Total Förderung
Effektive Kosten
5 kWp
CHF 13'000
CHF 1'950
CHF 2'500
CHF 3'900
CHF 8'350
CHF 4'650
10 kWp
CHF 22'000
CHF 3'550
CHF 5'000
CHF 6'600
CHF 15'150
CHF 6'850
15 kWp
CHF 30'000
CHF 5'150
CHF 7'500
CHF 9'000
CHF 21'650
CHF 8'350
20 kWp
CHF 38'000
CHF 6'750
CHF 10'000
CHF 11'400
CHF 28'150
CHF 9'850
* Batterie-Förderung basierend auf einem Speicher mit identischer kWh-Kapazität wie kWp-Leistung. Steuerersparnis bei 30% Grenzsteuersatz. Tatsächliche Werte können abweichen.
Gesetzesänderungen
Neue Gesetze 2026: Was ändert sich für Solaranlagen in der Schweiz?
Detaillierte Analyse der rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Solaranlagenbesitzer im Kanton Zürich.
Bundesgesetz
Neues Energiegesetz (LEG) - Höhere Ausbauziele
Das revidierte Energiegesetz (LEG), das am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft tritt, setzt neue Massstäbe für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz. Die Ausbauziele wurden deutlich angehoben: Bis 2035 sollen mindestens 35 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen (ohne Wasserkraft) produziert werden. Für den Kanton Zürich bedeutet dies eine Verdreifachung der aktuellen Solarkapazität innerhalb der nächsten zehn Jahre.
Ein zentrales Element ist die Solarpflicht für Neubauten ab 300 m2 Grundfläche. Diese Regelung betrifft insbesondere Gewerbebauten, Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude. Der Kanton Zürich hat angekündigt, diese Pflicht noch strenger umzusetzen und prüft eine Ausweitung auf Gebäude ab 150 m2. Bestehende Gebäude sind bei umfassenden Dachsanierungen ebenfalls betroffen.
Für Eigenheimbesitzer im Kanton Zürich ergeben sich dadurch klare Vorteile: Die verstärkte Nachfrage führt zu besseren Konditionen bei Installateuren, und die politische Unterstützung garantiert langfristige Planungssicherheit. Wer jetzt investiert, profitiert noch von den aktuellen Fördersätzen, bevor die steigende Nachfrage möglicherweise zu längeren Wartezeiten führt.
Neue Vergütung
Winterstrom-Bonus - Zusätzliche Vergütung für Winterproduktion
Eine der spannendsten Neuerungen 2026 ist der sogenannte Winterstrom-Bonus. Die Schweiz hat ein strukturelles Problem: Im Winter wird am meisten Strom verbraucht, aber am wenigsten Solarstrom produziert. Um dieses Ungleichgewicht zu adressieren, führt der Bund eine zusätzliche Vergütung für Anlagen ein, die überdurchschnittlich viel Winterstrom produzieren.
Konkret profitieren davon Ost-West-Anlagen (auch Schmetterlingsanlagen genannt), die durch ihre Ausrichtung morgens und abends mehr Strom produzieren, sowie Fassadenanlagen, die dank des flachen Sonnenstands im Winter besonders effizient arbeiten. Der Winterstrom-Bonus beträgt einen Zuschlag von bis zu CHF 100/kWp auf die reguläre Einmalvergütung für nachweislich überdurchschnittliche Winterproduktion.
Für Zürcher Hausbesitzer mit geeigneten Fassadenflächen oder Dächern mit Ost-West-Ausrichtung eröffnet dies neue Möglichkeiten. Eine Kombination aus Dach- und Fassadenanlage kann die Jahresproduktion signifikant erhöhen und den Eigenverbrauchsanteil auf über 60% steigern. Die höhere Vergütung macht solche Installationen nun auch wirtschaftlich attraktiver.
Steuerreform
Eigenmietwert-Reform - Steuerliche Auswirkungen
Die lang diskutierte Reform des Eigenmietwerts steht 2026 vor der Umsetzung. Das Parlament hat beschlossen, den Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum schrittweise abzuschaffen. Für Solaranlagenbesitzer ist besonders relevant: Die Abzugsfähigkeit von Investitionen in energetische Sanierungen - einschliesslich Solaranlagen - bleibt auch nach der Reform vollumfänglich erhalten.
Dies war ein zentraler Punkt in der parlamentarischen Debatte. Energetische Investitionen werden politisch als systemrelevant eingestuft und geniessen daher einen Sonderstatus im neuen Steuerregime. Für den Kanton Zürich gilt: Wer eine Solaranlage installiert, kann die Kosten weiterhin vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen, während andere Liegenschaftsabzüge (Unterhaltskosten) nach der Reform deutlich eingeschränkt werden.
Experten empfehlen, Solarinvestitionen strategisch zu planen: Da die Abzugsfähigkeit auf mehrere Steuerperioden verteilt werden kann, lohnt es sich, die Installation so zu timen, dass der maximale Steuervorteil realisiert wird. Ein Steuerberater kann hier helfen, die optimale Strategie für Ihre persönliche Situation im Kanton Zürich zu erarbeiten.
Schlüsselfakt
Trotz Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt der 100%-Steuerabzug für Solaranlagen erhalten. Der Kanton Zürich setzt damit ein starkes Signal für die Energiewende.
Vereinfachung
Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für PV-Anlagen
Bürokratische Hürden waren bisher einer der grössten Bremsfaktoren beim Solarausbau. Ab 2026 werden die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen im Kanton Zürich massiv vereinfacht. Das neue kantonale Energiegesetz sieht vor, dass Standard-PV-Anlagen auf Dächern in Bauzonen nur noch einer einfachen Meldepflicht unterliegen - eine formelle Baubewilligung entfällt vollständig.
Die Frist für die Behördenreaktion wird auf 30 Tage verkürzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Anlage als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Dies beschleunigt den Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme erheblich. Auch Fassadenanlagen in Gewerbezonen profitieren von vereinfachten Verfahren.
Für denkmalgeschützte Gebäude und Schutzzonen gelten weiterhin besondere Bestimmungen, jedoch hat der Kanton Zürich auch hier die Richtlinien gelockert: Solaranlagen auf Dächern von Gebäuden im ISOS-Inventar (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder) werden neu in den meisten Fällen bewilligt, sofern sie nicht von öffentlichem Grund einsehbar sind. Farblich angepasste Solarmodule (In-Dach-Systeme in Ziegeloptik) werden grosszügig genehmigt.
Tarife
Erhöhung der Netzeinspeisetarife im Kanton Zürich
Die Elektrizitätswerke im Kanton Zürich haben für 2026 ihre Rückspeisetarife angepasst. Das ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) hat den Vergütungstarif für Solarstrom auf 14 bis 17 Rappen pro Kilowattstunde erhöht, abhängig vom Zeitpunkt der Einspeisung (Hochtarif/Niedertarif). Das EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) vergütet neu 12 bis 15 Rappen pro kWh.
Besonders interessant ist die Einführung dynamischer Rückspeisetarife durch das ewz: Wer zu Zeiten hoher Nachfrage einspeist (typischerweise morgens und abends), erhält einen höheren Tarif. Dies begünstigt erneut Ost-West-Anlagen, die genau zu diesen Zeiten produzieren. Auch das Stadtwerk Winterthur hat seine Tarife auf 13 bis 16 Rappen pro kWh angehoben.
Die Erhöhung der Einspeisetarife verbessert die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen spürbar. Für eine 10-kWp-Anlage mit 50% Netzeinspeisung bedeutet die Tariferhöhung Mehreinnahmen von CHF 200 bis 400 pro Jahr. Über die Lebensdauer der Anlage (25+ Jahre) summiert sich dies auf CHF 5'000 bis 10'000 - ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Amortisation.
Jetzt von den neuen Gesetzen profitieren
Die Gesetzesänderungen 2026 machen Solaranlagen im Kanton Zürich attraktiver als je zuvor. Berechnen Sie Ihr persönliches Sparpotenzial.
Wirtschaftsstärke, progressive Politik und exzellente Infrastruktur machen Zürich zum Solarstandort Nr. 1.
01
Urbane Dachflächen
Als urbanster Kanton der Schweiz verfügt Zürich über Millionen Quadratmeter ungenutzter Dachflächen. Das Solarpotenzialkataster des Kantons zeigt: Über 70% der Dächer sind für Solaranlagen geeignet. Besonders Flachdächer von Gewerbebauten bieten enormes Potenzial.
02
Attraktive EKZ-Tarife
Das EKZ als grösster Verteilnetzbetreiber im Kanton bietet wettbewerbsfähige Rückspeisetarife und innovative Produkte wie die Solarstrombörse. Die hohen Strompreise im Kanton Zürich (aktuell ca. 28-32 Rp./kWh) machen den Eigenverbrauch besonders lohnend.
03
Stadtwerk Winterthur & ewz
Neben dem EKZ bieten das ewz und das Stadtwerk Winterthur eigene Förderprogramme und Beratungsangebote. Das ewz ist schweizweit führend bei der Integration von Solarstrom und bietet ZEV-Lösungen (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) für Mehrfamilienhäuser.
04
Progressive Kantonspolitik
Der Kanton Zürich hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Netto-Null bis 2040. Die kantonale Energieplanung sieht einen massiven Ausbau der Solarenergie vor. Dies garantiert langfristige politische Unterstützung, stabile Förderbedingungen und schnelle Bewilligungsverfahren.
Sparrechner
Was sparen Sie mit Solar im Kanton Zürich?
Ein typisches Einfamilienhaus im Kanton Zürich mit einer 10-kWp-Anlage und Batteriespeicher:
Spannende Fakten rund um Solarenergie in Zürich und der Schweiz.
⚡180 kWh pro m²
Solarpanels erzeugen in der Schweiz durchschnittlich 180 kWh pro Quadratmeter und Jahr – im Kanton Zürich dank guter Infrastruktur besonders effizient nutzbar.
🌤️Auch bei Wolken
Selbst bei bewölktem Himmel produzieren Solarmodule noch rund 25 % ihrer Maximalleistung. Diffuses Licht reicht für eine konstante Grundproduktion.
❄️Schnee-Bonus
Schnee reflektiert Sonnenlicht und kann den Ertrag um bis zu 10 % steigern. Gleichzeitig arbeiten Module bei Kälte effizienter als bei Hitze.
🔋30–40 Jahre Lebensdauer
Moderne Solarmodule halten 30–40 Jahre und liefern nach 25 Jahren noch mindestens 85 % ihrer ursprünglichen Leistung.
💰CHF 75'000 Ersparnis
Eine 10-kWp-Anlage spart über 25 Jahre bis zu CHF 75'000 an Stromkosten – besonders bei den hohen Zürcher Strompreisen von 28–32 Rp./kWh.
🇨🇭1'580 Sonnenstunden in Zürich
Der Kanton Zürich verzeichnet rund 1'580 Sonnenstunden pro Jahr – genug für eine wirtschaftlich äusserst attraktive Solarstromproduktion.
🏠Solarpflicht seit 2023
Seit 2023 gilt in der Schweiz eine Solarpflicht für Neubauten mit über 300 m² Gebäudefläche. Der Kanton Zürich setzt diese konsequent um.
🌍4.5 Tonnen CO₂ einsparen
Eine 10-kWp-Solaranlage vermeidet rund 4.5 Tonnen CO₂ pro Jahr – ein wichtiger Beitrag zum Zürcher Netto-Null-Ziel bis 2040.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Solarförderung und Installation im Kanton Zürich.
Im Kanton Zürich profitieren Sie von einer dreifachen Förderung: Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes beträgt CHF 350 Grundbeitrag plus CHF 320 pro kWp installierter Leistung. Zusätzlich bietet der Kanton Zürich eine Batterie-Zusatzförderung von CHF 500 pro kWp Speicherkapazität (maximal CHF 15'000). Ausserdem können die gesamten Investitionskosten zu 100% von den Steuern abgezogen werden. Für eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher ergibt dies eine Gesamtförderung von über CHF 15'000.
In den meisten Fällen benötigen Sie im Kanton Zürich keine Baubewilligung für eine Solaranlage. Seit 2023 sind PV-Anlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen lediglich meldepflichtig. Ab 2026 wird das Verfahren weiter vereinfacht: Die Behörden haben 30 Tage Zeit zu reagieren, danach gilt die Anlage als genehmigt. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude und Schutzzonen, wo eine vereinfachte Bewilligung erforderlich ist.
Die Rückspeisetarife variieren je nach Versorger und wurden 2026 erhöht. Das EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) vergütet ca. 12-15 Rp./kWh, das ewz (Stadt Zürich) ca. 14-17 Rp./kWh, und das Stadtwerk Winterthur ca. 13-16 Rp./kWh. Neu bietet das ewz dynamische Tarife an, die Einspeisung zu Spitzenzeiten höher vergüten. Da die Strompreise im Kanton Zürich bei 28-32 Rp./kWh liegen, ist der Eigenverbrauch finanziell deutlich attraktiver als die Einspeisung.
Dank der hohen Förderung und der steuerlichen Abzugsfähigkeit amortisiert sich eine Solaranlage im Kanton Zürich in der Regel innerhalb von 8-12 Jahren. Bei optimalem Eigenverbrauch (über 60%), einem Batteriespeicher und den aktuellen Strompreisen kann die Amortisation sogar in 7-9 Jahren erreicht werden. Da eine Solaranlage eine Lebensdauer von 25-30 Jahren hat, erwirtschaften Sie nach der Amortisation über 15 Jahre lang reinen Gewinn.
Ja, als Mieter im Kanton Zürich haben Sie mehrere Möglichkeiten: Über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können Sie direkt vom Solarstrom auf dem Dach Ihres Mietshauses profitieren - Ihr Vermieter muss dafür eine PV-Anlage installieren und die Mietparteien einbinden. Zudem bieten ewz und EKZ Solarstrom-Produkte an, mit denen Sie regional produzierten Solarstrom beziehen. Sie können auch in eine Solargenossenschaft investieren und so indirekt am Solarausbau teilhaben.
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